ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
A. ALLGEMEINES
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
1.2 Die Unter-, Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung der gebuchten bzw. überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG, ABTRETUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel (Hotel Altes Amtshaus – Adolf Würth GmbH & Co. KG) und der Kunde. Angebote des Hotels in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ablehnen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.4 Eine Abtretung von Forderungen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung zum Kunden besteht.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, RECHNUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für vom Kunde veranlasste Rechnungskorrekturen (z. B. Aufsplitten einer Rechnung; Änderung des Rechnungsempfängers) berechnet das Hotel pauschal 15,00 Euro brutto.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder im Nachgang hierzu vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kostenübernahmeerklärung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Bei Nichtleistung einer vereinbarten oder vom Hotel geforderten angemessenen Vorauszahlung ist das Hotel berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung bis zur Leistung der Vorauszahlung auszusetzen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
B. RÜCKTRITT, STORNIERUNG, PAUSCHALIERUNG DER AUFWENDUNGEN
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer und Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In Ziffer 5 sind die pauschalierten Stornierungskosten geregelt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. PAUSCHALIERUNG DER AUFWENDUNGEN, STORNIERUNGSKOSTEN
Die Stornierungskosten werden wie folgt pauschaliert:
5.1 Stornierungen von reservierten Übernachtungen
5.1.1 Buchungen von bis zu 2 Zimmer bis 2 Übernachtungen können bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden.
5.1.2 Buchungen von 3-4 Zimmer bis 2 Übernachtungen können bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise kostenfrei storniert werden.
5.1.3 Für alle anderen Buchungen richten sich die Stornierungskosten nach der folgenden Tabelle. Maßgeblich für die Pauschalierung der Stornierungskosten ist die Anzahl der reservierten Übernachtungen („room nights“ = Anzahl Zimmer x Anzahl Nächte).
Gebucht | Davon kostenfrei stornierbar |
3 – 5 room nights | Bis 7 Tage vor Anreise 100 % der gebuchten room nights
ab 6 Tage vor Anreisetag = 0 % der gebuchten room nights |
6 – 15 room nights | Bis 28 Tage vor Anreise 100 % der gebuchten room nights
Bis 14 Tage vor Anreise 50 % der gebuchten room nights Bis 7 Tage vor Anreise einzelne, max. 5 room nights ab 6 Tage vor Anreisetag = 0 % der gebuchten room nights |
16 – 30 room nights | Bis 42 Tage vor Anreise 100 % der gebuchten room nights
Bis 21 Tage vor Anreise 50 % der gebuchten room nights Bis 14 Tage vor Anreise 25 % der gebuchten room nights Bis 7 Tage vor Anreise einzelne, max. 5 room nights ab 6 Tage vor Anreisetag = 0 % der gebuchten room nights |
ab 31 room nights | Bis 56 Tage vor Anreise 100 % der gebuchten room nights
Bis 42 Tage vor Anreise 50 % der gebuchten room nights Bis 28 Tage vor Anreise 25 % der gebuchten room nights Bis 7 Tage vor Anreise einzelne, max. 5 room nights ab 6 Tage vor Anreisetag = 0 % der gebuchten room nights |
Für alle room nights, die nicht kostenfrei storniert werden können, werden 80% der gebuchten Leistung berechnet.
5.2 Stornierungen des Angebots „Fastenwoche“
Bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar.
Ab 27 Tage vor Anreise 30 % Stornierungskosten der gebuchten Gesamtleistung
Ab 14 Tage vor Anreise 50 % Stornierungskosten der gebuchten Gesamtleistung
Weniger als 7 Tage vor Anreise 100% Stornierungskosten der gebuchten Gesamtleistung.
5.3 Stornierung von Tagungsveranstaltungen, Raummieten, Bankettveranstaltungen
5.3.1 Reduzierung der Teilnehmerzahl
Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.
Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde ferner einseitig eine buchungsrelevante Reduzierung erklären (max. 5% der vereinbarten Gästezahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wir als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen.
Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.
5.3.2 Vollständige Absage
Bei einer vollständigen Absage einer Veranstaltung werden die Stornierungskosten wie folgt pauschaliert:
bis 42 Tage vor Anreise = kostenfrei
bis 28 Tage vor Anreise = 30% der gebuchten Leistungen
bis 14 Tage vor Anreise = 60% der gebuchten Leistungen
bis 07 Tage vor Anreise = 80% der gebuchten Leistungen
ab 06 Tage vor Anreise = 100% der gebuchten Leistungen
5.2.3 Stornierung von Bankettveranstaltungen mit exklusiver Raumnutzung
Bei einer vollständigen Absage einer Bankettveranstaltung mit exklusiver Raumnutzung werden die Stornierungskosten wie folgt pauschaliert:
bis 42 Tage vor Anreise = 30% der gebuchten Leistungen
bis 28 Tage vor Anreise = 60% der gebuchten Leistungen
bis 14 Tage vor Anreise = 80% der gebuchten Leistungen
ab 07 Tage vor Anreise = 100% der gebuchten Leistungen
Mindestbetrag ist der vereinbarte Mindestumsatz.
Falls das Hotel die Räumlichkeit gleichwertig belegen kann, entfallen diese Kosten.
6 RÜCKTRITT DES HOTELS
6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das Gleiche gilt, falls dem Kunden vom Hotel eine Buchungsoption eingeräumt worden ist und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung die Zimmer nicht verbindlich bucht.
6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
C. HOTELAUFNAHME
7 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE, LATE CHECK OUT
7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 geleistet wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach Rücksprache mit dem Hotel kann der Kunde einen Late Check out vereinbaren; in diesem Falle ist das Zimmer bis spätestens 18:00 Uhr zu räumen, das Hotel berechnet hierfür 50% des vollen Logispreises (Listenpreises).
7.4 Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung nach 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listenpreises) abzüglich des Frühstücks in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.5 Bei Gruppenbuchungen soll dem Hotel eine Namensliste der Übernachtungsgäste 2 Wochen vor der Anreise bekannt geben werden, um einen reibungslosen Check-In zu gewährleisten.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
8.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
8.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
8.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
9 NICHTRAUCHERHOTEL, BERECHNUNG VON ERHÖHTEM REINIGUNGSAUFWAND
9.1 Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen; dies gilt auch für sog. „E-Zigaretten“.
9.2 Das Hotel ist bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr nach Aufwand oder pauschal in Höhe von 50,00 Euro brutto zu berechnen. Eventuell anfallende Renovierungsarbeiten oder weit über dem normalen Maß verunreinige Zimmer können auch höher berechnet werden.
9.3 Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, vom Gast statt der Reinigungsgebühr gemäß Ziffer 9.2 als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von Euro 120,00 brutto zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, falls das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
10 SCHLÜSSELVERLUST
Im Falle eines Schlüsselverlustes ist der Kunde verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung samt Austausch der betroffenen Schlüsselanlage zu übernehmen. Das Hotel ist berechtigt, diese Kosten mit pauschal 60,00 Euro brutto zu berechnen. Der Gast ist berechtigt, geringere Kosten nachzuweisen, das Hotel ist berechtigt, höhere Kosten nachzuweisen.
D. VERANSTALTUNGEN
11 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
11.1 Wir freuen uns, wenn Sie uns die endgültige Anzahl der Gäste 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.
Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann die letzte buchungsrelevante Reduzierung stattfinden (max. 5% der Gästezahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wir als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen.
Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.
11.2 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
11.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
11.4 Die unter Ziff. 4.3, 5 genannten Stornierungsregeln bleiben unberührt.
12 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
13 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
13.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
13.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
13.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
13.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
13.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
14 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
14.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen (Ziffer 8). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
14.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
14.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
E. ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15 SONSTIGES
15.1 Die gewerbliche Nutzung von auf dem Grundstück oder in den Räumlichkeiten des Hotels angefertigten Foto- und Videoaufnahmen bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
15.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags in das Hotel mitgebracht werden. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Tieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt.
Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
15.3 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
16 DATENSCHUTZ
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://www.amtshaus-ailringen.de/datenschutz/
17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
17.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.
17.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Altes Amtshaus – Stand April 2022